
Türüberwachungssysteme
Sicherheitstechnisch sind Türen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden Konfliktpunkte mit gegensätzlichen und zum Teil widersprüchlichen Anforderungen. VdS-Vorschriften für Brand- und Einbruchschutz, Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung, Bauordnung, um nur einige zu nennen, treffen hier auf die Anforderungen des Objektbetreibers.
Türen sollen, sowohl verschlossen und einbruchsicher sein, als auch im Panikfall leicht von innen und für die Evakuierung schnell von außen geöffnet werden können. Sie sollen offen stehen bleiben - aber im Brandfall geschlossen sein, sie sollen geöffnet werden können - aber nicht offen stehen bleiben, von einigen - aber nicht von allen - genutzt werden können, und, und, und.
UELFER Security bietet mit dieser Produktreihe Lösungen rund um das Thema Sicherheit an Türen.
Informationen
Fluchtwegüberwachungssysteme
Inventurverluste, Manipulationen, Überfallrisiken sind die Folgen nicht überwachter Fluchttüren und Notausgänge. Alle Präventionsmaßnahmen sind einerseits vergebens, wenn man andererseits die zwingend umzusetzenden Vorschriften für sicher zu benutzende, d.h. unverschlossene und jederzeit zu öffnende, Fluchttüren nachkommt, ohne diese durch ein effektives Fluchtwegüberwachungssystem zu überwachen. Die Fluchtwegüberwachungsgeräte sind sowohl als Stand-alone-Überwachung für einzelne Fluchttüren als auch als dezentrale Türalarmgeräte in einem zentralen Fluchtwegüberwachungssystem einsetzbar. Zudem ist eine Integration der Fluchtwegüberwachung in andere Gebäudesicherheitssysteme hiermit besonders einfach und vorteilhaft zu realisieren.